Menschen mit einem gesundheitlichen Handicap haben ein Anrecht auf gleiche Chancen in der Gesellschaft und im Arbeitsleben. Hierzu tragen starke Schwerbehindertenvertretungen (SBV) im Betrieb bei. Die SBV vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Vom 1. Oktober bis 30. November finden die SBV-Wahlen statt. Vertrauenspersonen, die die Interessen der Schwerbehinderten vertreten, dürfen in Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gewählt werden. Informationen dazu, wer kandidieren und wer wählen darf, gibt es bei den NGG-Regionen.