Nachdem die Fischrestaurantkette "Nordsee" elf der dreizehn Betriebsratswahlen angefochten hatte, gab es am 27. Juni und 5. Juli 2018 die ersten positiven Entscheidungen: Die Arbeitsgerichte Neumünster und Oberhausen kamen zu dem Ergebnis, dass die Filialleiter, die in den Betriebsrat gewählt wurden, keine leitenden Angestellten seien, wie von Nordsee behauptet. Die Betriebsratswahl bleibe daher jeweils gültig. Die Begründungen für die Entscheidungen liegen noch nicht vor, in den Verhandlungen wurde jedoch deutlich, dass beide Gerichte keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis der Filialleiter sahen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, ein erster Aufschlag ist damit jedoch gemacht. Die Gewerkschaft NGG ist zuversichtlich hinsichtlich weiterer Verfahren!
Nordsee hatte im Frühjahr 2018 - kurz vor den Betriebsratswahlen in Deutschland - quasi über Nacht plötzlich 228 statt 18 leitende Angestellte. Diese dürfen nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Aus NGG-Sicht lag hier ein massiver Gesetzesverstoß vor, mit dem das Unternehmen erfahrene Betriebsräte loswerden wollte.