Nachdem „Nordsee“, die größte europäische Fischrestaurantkette, elf der dreizehn im Frühjahr durchgeführten Betriebsratswahlen in Deutschland angefochten hatte, gibt es mittlerweile fünf aus NGG-Sicht positive Entscheidungen der Arbeitsgerichte: Die Filialleiter, die in den Betriebsrat gewählt wurden, seien keine leitenden Angestellten. Die Betriebsratswahl bleibe daher gültig. Zum Hintergrund: Leitende Angestellte dürfen bei Betriebsratswahlen weder abstimmen noch antreten. Nordsee hatte im Februar quasi über Nacht mehr als die Hälfte der Betriebsräte zu leitenden Angestellten erklärt. Christoph Schink, NGG-Referatsleiter für das Gastgewerbe, sieht in dieser "Beförderung" einen billigen Taschenspielertrick, um erfahrene Betriebsräte loszuwerden. mehr bei "Frontal 21"