Ein Kommentar von Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender
Ein Kommentar von Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender
Wieder Bilder von gequälten Tieren. Nach den Rindern im Oldenburger Schlachthof vor zwei Wochen sind es nun Schweine in Laatzen bei Hannover. Und wieder ist der Schlachthofbetreiber – dieses Mal die Leine-Fleisch GmbH – völlig überrascht und stiehlt sich aus seiner Verantwortung: Schuld allein trage das Subunternehmen, das mit Werkverträgen arbeite und Tierschutzstandards nicht einhalte.
Aber es kommt noch schlimmer: Leine-Fleisch ist bio-zertifiziert und erzielt mit hochwertigem Biofleisch Marktpreise, die es erlauben sollten, im Kernarbeitsprozess des Schlachtens eigene Mitarbeiter zu beschäftigen.
Die Verlagerung der Verantwortung der Schlachthofbetreiber auf Subunternehmer ist weder wirtschaftlich noch moralisch vertretbar. Der Gesetzgeber muss die Gier nach Gewinnen auf Kosten von Mitarbeitern, Tieren und Verbrauchern endlich beenden. Werkverträge gehören in den Kernarbeitsprozessen unternehmerischen Handelns verboten.
Auch der Vorschlag, in den sensiblen Bereichen der Schlachthöfe Videoüberwachung verpflichtend zu installieren, ist reiner Aktionismus – wie kurioserweise der videoüberwachte Schlachthof Leine-Fleisch zeigt: Videokameras dokumentieren Verstöße gegen das Tierwohl. Verhindern können sie diese nicht. Ob eine dauerhafte Überwachung ohne Anlass überhaupt zulässig ist, muss geprüft und kann durchaus bezweifelt werden.
Nicht aus dem Blick geraten darf jedoch, dass es neben dem Tierschutz auch den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten gilt. Deshalb ist der Gesetzgeber aufgefordert, ausreichend Mitarbeiter in der Kontrolle einzusetzen, damit die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Tier und Mensch auch eingehalten werden.