Bis zuletzt wollte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen streichen und stattdessen zukünftig auf das Recycling von Einwegplastikflaschen setzen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes sah – anders als die geltende Verpackungsverordnung – keine Mehrwegquote mehr vor.
Mehrweg – mehr Jobs, weniger CO2
Nicht nur weil wir das umweltpolitisch für fatal halten, hat sich die NGG in einem Bündnis aus Umweltorganisationen und Wirtschaftsverbänden für eine Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen im Verpackungsgesetz eingesetzt.„Neben der Mehrbelastung für die Umwelt, die beim Recycling von Einwegplastikflaschen und Dosen entstehen, wären die Auswirkungen für die Getränkewirtschaft verheerend“, so Ulf Henselin, Referatsleiter für Getränke in der NGG-Hauptverwaltung: „Bei Coca Cola können wir sehen, was der Ausstieg aus Mehrweg für die Branche bedeuten könnte: 4.000 Arbeitsplätze wurden hier bislang aus diesem Grund abgebaut.“
Anfang April 2017 hat der Umweltausschuss dann in letzter Sekunde entschieden, dass die appellative "Mehrwegquote" doch im Gesetz festgeschrieben wird. Ziel des Gesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, ist es, den Mehrweganteil auf mindesten 70 Prozent zu steigern. Bisher liegt er bei rund 45 Prozent. Zukünftig sollen die Kunden zudem beim Einkaufen Schilder an den Regalen finden, die anzeigen, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird die Einwegpfandpflicht auf Fruchtsäfte und Nektare mit Kohlensäure und auf Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent ausgeweitet.
Nur Sanktionen wirken wirklich
“Das ist ein vorläufiger Erfolg unserer Bemühungen”, findet Ulf Henselin, „dennoch bleibt noch viel zu tun: Da es auch bisher keine Sanktionen gab, wenn die Mehrwegquote nicht eingehalten wurde und die Einweg-Lobby sehr stark ist, hat man versucht, die Quote bei dieser Novellierung des Gesetzes unter den Tisch fallen zu lassen. Jetzt ist es unsere Aufgabe, bis 2022 Druck aufzubauen, um im Falle einer Nichteinhaltung der Quote im Gesetz festgeschriebene spürbare Sanktionen zu erwirken.“