Im Mai 2017 findet die Sozialwahl statt. Über 51 Millionen Wahlberechtigte wählen dann ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten der Renten-, Unfall-, Kranken und Pflegeversicherung. Damit ist die Sozialwahl, auch "Wahl der Versichertenparlamente" genannt, eine der größten Wahlen in Deutschland.
Die geringe öffentliche Aufmerksamkeit für die Sozialwahl entspricht weder ihrer Größe, noch ihrer Bedeutung. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter haben wichtige Aufgaben: Sie beschließen über die jeweiligen Haushalte, entscheiden mit über Satzungsleistungen oder die Höhe der Zusatzbeiträge und Bonusleistungen, berufen den Vorstand, entscheiden aber auch über "Kann-Leistungen" im Rahmen der Rehabilitation (z.B. Kuren) und treffen zahlreiche personelle Entscheidungen.
Es geht um uns
Das richtige Prinzip "hinter" der Sozialwahl: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen, was mit den Beiträgen passiert. Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung den Rücken. Das ist wichtig, denn bei der Sozialwahl geht es um unsere Rente und um unsere Gesundheitsversorgung und damit auch um unsere Zukunft und die unserer Kinder.
Also nutze Deine Stimme für die Listen der Gewerkschaften bei der Sozialwahl 2017. Hier kandidieren deine Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben und Unternehmen, Betriebsräte, Vertrauensleute und Mitglieder der Gewerkschaften. Auf den Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) finden sich auch Mitglieder der NGG.
Umfassende Infos zu den Sozialwahlen: www.dgb.de/sozialwahl