Am 18. Juli hat die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine wichtige Entscheidung getroffen: Die deutsche Unternehmensmitbestimmung ist mit dem Europarecht vereinbar. Mit der finalen, höchstrichterlichen Entscheidung ist eine akute Gefahr für die Rechte von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgewehrt worden.
Der Kläger in der "Rechtssache Erzberger" die nun vom EuGH entschieden wurde, hatte argumentiert, dass der Aufsichtsrat der TUI AG rechtswidrig zusammengesetzt sei. Denn obwohl das Unternehmen eine hohe Zahl an Beschäftigten im Ausland hat, könnten nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland für den Aufsichtsrat wählen, bzw. in den Aufsichtsrat gewählt werden. Nach Meinung des Klägers kann damit das deutsche Mitbestimmungsgesetz, das nur für Beschäftige in Deutschland (unabhängig von deren Nationalität) gilt, nicht rechtskonform angewandt werden und der TUI-Aufsichtsrat sei daher ausschließlich von Seiten der Anteilseigner und ohne Vertreter der Arbeitnehmerseite zu besetzen.
Das EuGH hat nun klargestellt, dass die Mitbestimmung weder gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verstößt.