Vor der ersten Sitzung der sogenannten Mindestlohnkommission am Freitag, den 27. Februar 2015, hat Michaela Rosenberger sich erneut gegen die von der CSU und einigen Arbeitgeberverbänden geforderte Aufweichung der Aufzeichnungsplichten der Arbeitszeit beim Mindestlohn ausgesprochen.
Michaela Rosenberger forderte die Bundesregierung auf, dem "Gejammer" von Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden "nicht auf den Leim zu gehen". Hinter dem vorgeschobenen Argument des übergroßen bürokratischen Aufwandes verberge sich "ein Generalangriff auf den gesetzlichen Mindestlohn, um Lohndumping und Niedriglöhne beizubehalten. Es gibt kein Bürokratiemonster", so Rosenberger.
Die NGG-Vorsitzende ist eines der neun Mitglieder der Mindestlohn-Kommission, die künftig die Höhe des Mindestlohnes in Deutschland bestimmt. Die Kommission wird jeweils für eine Dauer von fünf Jahren berufen.
Pressemitteilung vom 26. Februar 2015
"Effektive Kontrolle wäre unmöglich" Kommentar vom 4. Februar 2015