Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen, welch positive Wirkung der zum Jahreswechsel 2014/2015 eingeführte Mindestlohn im deutschen Gastgewerbe hat. Demnach waren im Juni 56.000 mehr Menschen in deutschen Hotels, Restaurants und Cateringfirmen sozialversicherungsversicherungspflichtig beschäftigt als noch vor einem Jahr. Im Gastgewerbe ist der Anstieg dabei mit 6 Prozent deutlich höher ausgefallen als im Durchschnitt aller Branchen (1,8 Prozent).
Nicht mehr nur Minijobs
Für Burkhard Siebert, stellvertretender NGG-Vorsitzender, ist das ein Beleg dafür, dass der Mindestlohn dazu beiträgt, eine große Fehlentwicklung der letzten Jahre umzukehren. "Die Arbeitgeber bieten offenbar wieder verstärkt ganz normale, reguläre Jobs und nicht mehr nur Minijobs an und in einigen Betrieben werden Minijobs in Vollzeitstellen umgewandelt." Auch seien viele Beschäftigte durch die Lohnerhöhung auf 8,50 Euro oder mehr pro Stunde bei gleicher Stundenzahl über die Minijob-Grenze von 450 Euro gerutscht und ihre Arbeit damit jetzt sozialversicherungspflichtig - mit positiven Folgen für ihre späteren Rentenansprüche.
Siebert weiter: "Heute sind fast die Hälfte aller Beschäftigten Minijobber. Für das händeringend nach Nachwuchs suchende Gastgewerbe ist das fatal. Mit der Aussicht auf eine Zukunft im Minijob lassen sich die jungen Menschen nicht gewinnen."
Der Mindestlohn tut der Branche gut
In vielen Fällen habe auch die Angst vor den seit der Einführung des Mindestlohns verstärkt durchgeführten Betriebskontrollen die Arbeitgeber veranlasst, nicht mehr auf Schwarzarbeit, sondern auf reguläre Beschäftigung zu setzen. Auch deshalb tue der Mindestlohn der Branche ausgesprochen gut. Bis das Image als Niedriglohnbranche mit schlechten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen abgelegt sei, werde aber noch viel passieren müssen. Das habe nicht zuletzt einmal mehr der in der letzten Woche vorgestellte DGB-Ausbildungssreport bewiesen. Darin hatten die Auszubildenden des Gastgewerbes ihrer Ausbildung erneut ausgesprochen schlechte Noten gegeben.