Seit Donnerstag, den 1. Januar 2015, gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Dafür hat die Gewerkschaft NGG lange gekämpft - mit Erfolg. Die Löhne von Millionen von Beschäftigten in Deutschland steigen durch den Mindestlohn spürbar.
Für einige Branchen, zum Beispiel die deutsche Fleischwirtschaft, wurden Übergangsfristen vereinbart, d.h. die Einführung des Mindestlohns erfolgt schrittweise in Etappen. In der Fleischwirtschaft liegt er zum Beispiel derzeit bei 8,00 Euro und steigt zum 1. Oktober 2015 auf 8,60 Euro pro Stunde. Ab Dezember 2016 beträgt der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft dann 8,75 pro Stunde.
Ausnahmen und Sonderregelungen vom Mindestlohn gelten auch für bestimmte Gruppen, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose und Auszubildende. Fragen rund um die Einführung des Mindestlohnes werden seit dem 2. Januar 2015 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mindestlohn-Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) beantwortet. Für NGG-Mitglieder stehen die NGG-Regionen für Fragen rund um den Mindestlohn zur Verfügung.