In Kürze will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Gesetzesentwurf zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von zunächst 8,50 Euro pro Stunde vorlegen. Der Mindestlohn kommt – das ist beschlossene Sache, jetzt geht es an seine Ausgestaltung. Vor allem die Arbeitgeberverbände fordern eine ganze Reihe von Ausnahmen von der Regel: Ob Rentnerinnen und Rentner, Schüler, Studenten, Praktikanten oder Minijobber, sie alle sollen nach dem Willen der Mindestlohn-Gegner auch künftig als billige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dass ein Mindestlohn voller Ausnahmen dem Ziel des Mindestlohnes entgegenläuft, eine für alle geltende untere Haltelinie gegen die schlimmsten Formen des Lohndumpings einzuziehen, haben auch Teile von CDU/CSU erkannt. In einem Positionspapier warnt die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion ausdrücklich vor zu vielen Ausnahmen. So seien etwa Ausnahmen bei den Minijobbern weder „rechtlich möglich noch sinnvoll“.
Die Vorsitzende von NGG, Michaela Rosenberger, verweist mit Blick auf die aktuelle Diskussion auf das Beispiel des Gastgewerbes. Dort gäbe es heute mit rund einer Million Minijobs fast genauso viele Minijobs wie Vollzeitstellen. Längst habe sich gezeigt, dass Minijobs keine Brücke in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt, sondern eine Sackgasse für die Betroffenen seien: Einmal im Minijob angekommen, sei es kaum möglich, zurück in reguläre Beschäftigung zu kommen. Zumal wenn man in einer Branche wie dem Gastgewerbe tätig ist, in der heute kaum noch andere Jobs als Minijobs angeboten würden.
„Wenn fast die Hälfte aller Beschäftigten in Minijobs arbeiten, läuft ein Mindestlohn, von dem Minijobbende ausgenommen sind, selbstverständlich völlig ins Leere. Ein so ausgestalteter ‚Mindestlohn‘ hätte im Gastgewerbe keinerlei positive, aber jede Menge negative Auswirkungen.“ Das „Instrument Minijob“ würde noch wesentlich attraktiver für die Arbeitgeber, wenn es eine Möglichkeit darstellt, unterhalb des Mindestlohnes zu entlohnen, stellt Michaela Rosenberger fest: Die fatalen Folgen seien klar: „Massenhaft würden weitere Vollzeitstellen in Minijobs zu Niedrigstlöhnen umgewandelt.“
Es sei deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass jetzt auch aus der CDU Stimmen vernehmbar werden, die vor Ausnahmen vom Mindestlohn warnten, so Rosenberger.