Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftige und in Ausbildung stehende Mitglieder zahlen ein Prozent des Tarifbruttoeinkommens, bzw. der Ausbildungsvergütung.
Für vorübergehend oder auf Dauer aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschiedene Mitglieder (z.B. Arbeitslose oder in Elternzeit befindlich) beträgt der Mindestbeitrag 2,60 Euro pro Monat. Ebenfalls 2,60 Euro pro Monat beträgt er für Mitglieder, die sich in der privaten Insolvenz befinden.
Mitglieder im Rentenbezug zahlen 5,50 Euro monatlich. Erhalten sie Versorgungsleistungen unterhalb des Niveaus der Grundsicherung, beträgt der Mindestbeitrag 2,60 Euro.
Details: www.ngg.net/satzung